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BVerwG, 03.06.1986 - 5 B 23.85 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für die Bewilligung von Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz - Anwendbarkeit der Härteregelung im Rahmen der Bundesausbildungsförderung - Zurechnung und Anrechnung des rechtsmissbräuchlich auf einen Dritten übertragenen ...
Verfahrensgang
- VGH Baden-Württemberg, 03.12.1984 - 7 S 1905/84
- BVerwG, 03.06.1986 - 5 B 23.85
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 13.01.1983 - 5 C 103.80
Anrechnung von Vermögen eines Auszubildenden - Berücksichtigung …
Auszug aus BVerwG, 03.06.1986 - 5 B 23.85
Das angefochtene Urteil weicht von der von der Klägerin angeführten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. Januar 1983 - BVerwG 5 C 103.80 - (Buchholz 436.36 § 26 BAföG Nr. 1 = FamRZ 1983, 1174) nicht ab. - BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 03.06.1986 - 5 B 23.85
Es verlangt für den Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO mindestens die Bezeichnung der konkreten Rechtsfrage, die sowohl für die Entscheidung des Berufungsgerichts von Bedeutung war als auch für die Entscheidung im Revisionsverfahren erheblich sein wird, und ferner einen Hinweis auf den Grund, der ihre Anerkennung als "grundsätzlich" rechtfertigen soll (BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]). - BVerfG, 02.12.1969 - 2 BvR 320/69
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör
Auszug aus BVerwG, 03.06.1986 - 5 B 23.85
Ein Verstoß gegen den Grundsatz des rechtlichen Gehörs kann daraus nicht hergeleitet werden (vgl. BVerfGE 27, 248 [BVerfG 02.12.1969 - 2 BvR 320/69] sowie Kopp, Verwaltungsgerichtsordnung, 7. Aufl. 1916, § 108 RdNr. 20 mit weiteren Nachweisen).
- BVerwG, 11.10.1977 - 6 B 14.77
Auszug aus BVerwG, 03.06.1986 - 5 B 23.85
Dies ergibt sich schon daraus, daß die Klägerin zwar eine Verletzung der dem Berufungsgericht obliegenden - in § 86 Abs. 1 VwGO, nicht dagegen in § 96 VwGO niedergelegten - Pflicht zur Sachverhaltsaufklärung gerügt, nicht aber außerdem geltend gemacht hat, daß das angefochtene Urteil im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO auf dem angenommenen Verfahrensmangel beruhen kann (zu den insoweit zu beachtenden Anforderungen des § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO s. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 13. September 1973 - BVerwG 2 B 45.73 - und vom 11. Oktober 1977 - BVerwG 6 B 14.77 - ). - BVerwG, 13.09.1973 - II B 45.73
Anforderungen an die Darlegung der Revisionszulassungsgründe im Rahmen einer …
Auszug aus BVerwG, 03.06.1986 - 5 B 23.85
Dies ergibt sich schon daraus, daß die Klägerin zwar eine Verletzung der dem Berufungsgericht obliegenden - in § 86 Abs. 1 VwGO, nicht dagegen in § 96 VwGO niedergelegten - Pflicht zur Sachverhaltsaufklärung gerügt, nicht aber außerdem geltend gemacht hat, daß das angefochtene Urteil im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO auf dem angenommenen Verfahrensmangel beruhen kann (zu den insoweit zu beachtenden Anforderungen des § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO s. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 13. September 1973 - BVerwG 2 B 45.73 - und vom 11. Oktober 1977 - BVerwG 6 B 14.77 - ). - BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
Auszug aus BVerwG, 03.06.1986 - 5 B 23.85
Es verlangt für den Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO mindestens die Bezeichnung der konkreten Rechtsfrage, die sowohl für die Entscheidung des Berufungsgerichts von Bedeutung war als auch für die Entscheidung im Revisionsverfahren erheblich sein wird, und ferner einen Hinweis auf den Grund, der ihre Anerkennung als "grundsätzlich" rechtfertigen soll (BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).